Reisehinweise zum Coronavirus

Änderungen zum 28. APRIL 2022


Mit dem Auslaufen der Hotspot-Regelung am 28. April 2022 entfällt für die Beherbergung sowie für den Freizeitbereich die 3G-Regelung und somit auch die Testpflicht.

Selbiges gilt ebenfalls für die Maskenpflicht. Es wird allerdings weiterhin empfohlen, eine Maske immer dann zu tragen, wenn in geschlossenen Räumen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Nach wie vor verpflichtend ist das Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Nahverkehr.

Weiterhin empfehlenswert ist das Beachten der AHA+L+A-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften & Warn-App).

 

Informationen zu Testmöglichkeiten finden Sie unter: https://www.seebad-hiddensee.de/testmoeglichkeiten-hiddensee/

Umbuchungen

Sollte eine Anreise COVID-19-bedingt nicht möglich sein, stellen wir einen Gutschein über den bezahlten Betrag aus, so dass die Reise nachgeholt werden kann. Dies gilt sowohl in dem Fall, dass die Gründe an den am Wohnort des Gastes geltenden oder an den hier geltenden Verordnungen liegen.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Beherbergung und Bewirtung in unserem Haus nur entsprechend der jeweils gültigen Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum dauerhaften Schutz gegen das Coronavirus möglich ist. Wir bitten um Einhaltung der in unserem Haus geltenden Schutzvorschriften.

Stand: 30. Mai 2021